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Wir versuchen solche Leihmütter und Spenderinnen zu entdecken, die wenig Entschädigungsgeld verlangen.
Die Paaren bieten wir folgende 7 Programme an:
Programm #1 (mit Ersatsmutter und Eizellenspenderin) die Gesamtkosten für den Versuch der Erzielung der Schwangerschaft betragen 8350 Euro, diese Summe hängt von der Menge der verbrauchten Medikamente ab, von den notwendigen medizinischen Prozeduren, von der Klinik und von anderen Faktoren ab. Im Falle der Notwendigkeit des zweiten oder dritten Versuchs der Befruchtung
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bezahlt das Paar für die Dienstleistung des Zentrums nicht wiederholt die Summe. Aber alle andere Summen (für Medikamente, medizinische Versorgung, für die Kompensation der Eizellenspenderin...) zahl das Paar Jedesmal wiederholt.
Programm #7 unter garantie: “Take home baby”. Die Bedingungen des Programms:
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Es werden 4 IVF Versuche durchgeführt (ungefähr 1 Versuch in 3 Monaten). Die Summe für die Dienstleistung der Klinik beträgt 15000 Euro (Für 1 oder 4 Versuche). Wenn die Schwangerschaft wurde innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Abschluss des Vertrages nicht erfolgt oder wenn das Kind nicht geboren wird, gibt die Klinik die Geldsumme dem Paar vollständig zurück. Die Kosten für diese Dienstleistung der Agentur beträgt 8000 Euro. |
(In dieser Summe ist die Versorgung des Paares durch Ersatzmutter und Eizellenspenderin und seine Betreuung auf die 4 Versuche der Befruchtung vorgesehen). Wenn die Schwangerschaft wurde innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Abschluss des Vertrages nicht erfolgt oder wenn das Kind nicht geboren wird, wird diese Summe auch vollständig zurückerbracht! Vor jedem Versuch zahlt das Paar zusätzlich 2500 Euro.
2500 Euro=Die Kosten für die Kompensation der Eizellenspenderin+Die Kosten für die Arzneimittel der Leihmutter+Die Kosten für die Arzneimittel der Eizellenspenderin+. Diese letzten Summen werden nicht zurückerbracht.
Während langjähriger Arbeit des Ersarzmutterschaftszentrums Georgiens ist es noch nie vorgekommen, dass eine Ersatzmutter oder eine Gametenspenderin dem Paar Schwierigkeiten gemacht hätte, denn die Kandidaturen werden mit großer Vorsicht ausgewählt. Der Direktor des Zentrums lernt jede einzelne Kandidatur persönlich kennen, indem sie die mehrmals trifft. Das Zentrum schließt den Vertrag sowohl mit der kinderlosen Familie, als auch mit der Leihmutter, mit der Eizellenspenderin oder mit dem Spermaspender.
Unsere Ersatzmütter und Spenderinnen gehören zu den verschiedenen ethnischen Gruppen: Sie sind sowohl kaukasischer (Georgierinnen, Armenierinnen, Ossettinnen ...), als auch slawischer (Russinnen, Ukrainerinnen...)Herkuft
Wenn das Paar die Methode der gestationellen Ersatzmutterschaft (Surrogation) benötigt, spielt die Genetik der Leihmutter überhaupt keine Rolle. Das Embryo, das aus den Gameten (aus der Eizelle und dem Spermatozoon) des kinderlosen Paars (oder eine Gametenspender/in) empfangen war, wird in die Gebärmutter der Ersatzmutter versetzt. Also, in diesem Fall ist die Ersatzmutter nicht die genetische Mutter des Kindes.
Das Alter unserer potentiellen Ersatzmütter schwankt zwischen 20 und 35 Jahren. Die Spenderinnen der Eizellen sind von 20 bis 32 Jahre alt. Alle haben eigene Kinder. Die meisten von ihnen sind verheiratet, aber ihre Ehemänner akzeptieren die Entscheidung ihrer Ehefrauen und zeigen Verständnis dafür.
Die Vorteile der Leihmütter und der Eizellespenderinnen, die in unserer Leihmutterschaftsagentur registriert sind:
1. Das Paar wählt 2-3 voraussichtliche Kandidaturen per Foto aus, nach dem Abschluss des Vertrages hat das Paar Recht, die Kandidaturen persönlich kennenzulernen, mit ihnen Gespräch zu führen und endgültige Wahl zu treffen. Die Entgeltung der Eizellenspenderin beträgt max. 1000 Euro.
2. Wenn die Prozedur der artifizielle fertilisation ( künstlichen Befruchtung) in der georgischen Klinik durchgeführt wird, verlangen unsere Leihmütter vom kinderlosen Paar bis zur Feststellung der Schwangerschaft nur die Entschädigung des Fahrgeldes bis zur Klinik und der versäumten Arbeitsstunden, was auf einen Versuch der In-vitro-Fertilisation maximal 100 EUR beträgt.
3. Nach der Bestätigung der Schwangerschaft betragen das Entschädigungsgeld und die Lebensunterhaltskosten für die Ersatzmutter während der Schwangerschaftsperiode und nach der Geburt des Kindes –insgesamt maximal 9 000 Euro. Der größte Teil des der Leihmutter zu zahlenden Entschädigungsgeldes wird erst nach der siebzehnten Woche der Schwangerschaft und in der Rehabilitationsperiode nach der Geburt des Kindes bezahlt.
4. Falls das kinderlose Ehepaar die potentielle Ersatzmutter oder die potentielle Spenderin in ein anderes Land mitnehmen und dort die In-vitro Fertilisation durchführen lassen möchte, und auch wenn die Ersatzmutter während der Schwangerschaftsperiode in einem anderen Land aufhalten und dort gebären muss, wird daher die Entschädigungssumme für die Ersatzmutter oder für die Eizellespenderin nicht höher, aber die künftigen Eltern werden dazu verpflichtet, die Reise- und Lebensunterhaltskosten für die Ersatzmutter oder die Spenderin zu übernehmen. Auch während des Aufenthalts im Ausland muss die Ersatsmutter oder die Spenderin (AN die Eizellenspenderin) für die unvorhergesehenen persönlichen Ausgaben 10-15 EUR pro Tag erhalten.
5. Unser Ersatzmutterschaftsagentur entscheidet sich nur für diejenigen Ersatzmütter und Eizellenspenderinnen, die ihre eigenen Kinder haben, die den Entschluss über die Ersatzmutterschaft und Eizellenspende schon vor mehreren Monaten gefasst haben, die einen stabilen Charakter haben und sich durch Pünktlichkeit und Verantwortungsgefühl auszeichnen. Falls IVF in der georgischen Klinik durchgeführt wird, verlangen unsere Leihmütter vom kinderlosen Paar bis zur Feststellung der Schwangerschaft nur die Entschädigung des Fahrgeldes bis zur Klinik und der versäumten Arbeitsstunden, was auf einen Versuch der In-vitro-Fertilisation maximal 150 EUR beträgt.